Kamera­schwestern

Gagen­empfehlung

Wir empfehlen hier als Kollektiv Richtgagen bei Spielfilm & Serie sowie bei Werbung und fordern gleichzeitig bei Dokumentarfilmen und in anderen Bereichen eine daran angepasste, gleichgestellte und faire Bezahlung. Alle Beträge sind in Euro für angestellte Beschäftigungen und verstehen sich inklusive Sonderzahlungen (SZ) und Urlaubsersatzleistung (UEL).

Unsere Empfehlungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Sie sind als Richtwert zu verstehen, haben keinen bindenden Charakter und lösen den Kollektivvertrag als rechtliche Grundlage nicht ab.

Diese Empfehlungen werden zu Jahresbeginn aktualisiert. Bei Interesse kann die Aktualisierung per Newsletter (eMail) bestellt werden – Anmeldung bitte via Kontaktforumlar, Thema „Gagen Newsletter“.

Sind Positionen im Kameradepartment vorübergehend (als Zusatz oder Ersatz) zu besetzen, bitten wir bei Anstellungen von 1 Tag um Anmeldung als befristetes Dienstverhältnis anstelle einer tageweisen fallweisen oder geringfügigen Beschäftigung. Wir verstehen es bei kurzfristig besetzten Stellen auch als Zeichen der Wertschätzung – ungeachtet der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden – mindestens einen 12 Stunden Tag zu bezahlen.

 

Wann gilt die 1/4 Tagesgage und wann die 1/5 Tagesgage?

Eine 1/4 Tagesgage ist nur dann zu berechnen, wenn 1 Tag innerhalb 1 Woche bei 1 Produktion gearbeitet wird. Mehr als 1 Tag innerhalb 1 Woche ist mit der 1/5 Tagesgage zu berechnen.

Die in der Spielfilm-Tabelle eingetragenen Zahlen der 1/4 und 1/5 Tagesgage sind exakt MINDESTGAGEN des Kollektivvertrags für jeweils 12h inkl. Überstundenzuschlägen (aufgerundet auf die nächste Dezimalstelle). Es handelt sich also um die gesetzlich verankerte MINDEST-TAGESGAGE. Eine honorierende Überbezahlung ist NICHT berücksichtigt.

Die Tagesgage Werbung gilt für 10h!

Film, Serie & Streaming

Richtgagen gültig ab 01.02.2026

60 Std. / Woche 1/4 Tagesgage bei 12h 1/5 Tagesgage bei 12h
1. Kameraassistenz (1st AC) 2.520,00 670,00 540,00
2. Kameraassistenz (2nd AC) 2.010,00 510,00 410,00
Digital Imaging Technician (DIT) 2.320,00 600,00 480,00
Datenassistenz (DAT) 1.710,00 420,00 340,00
Video Assist Operator (VAO) 1.795,00 470,00 380,00
Video Playback Operator (VPO) 1.475,00 380,00 300,00
Camera Trainee (Filmaushilfskraft) 950,00 290,00 230,00

Werbung

Richtgagen gültig ab 01.02.2026

Tagesgage bei 10h Checkoutpauschale bis 5h
1. Kameraassistenz (1st AC) 545,00 272,50
2. Kameraassistenz (2nd AC) 410,00 205,00
Digital Imaging Technician (DIT) 495,00 247,50
Datenassistenz (DAT) 340,00 170,00
Video Assist Operator (VAO) 380,00 190,00
Video Playback Operator (VPO) 290,00 145,00

Alle Angaben sind Richtgagen brutto im Angestelltenverhältnis, inkl. Sonderzahlungen (SZ) und Urlaubsersatzleistung (UEL).

Allgemeine Empfehlungen

Berechnung der Arbeitszeiten

weiterführende Links