Gagenempfehlung
Wir empfehlen hier als Kollektiv Richtgagen bei Spielfilm & Serie sowie bei Werbung und fordern gleichzeitig bei Dokumentarfilmen und in anderen Bereichen eine daran angepasste, gleichgestellte und faire Bezahlung. Alle Beträge sind in Euro für angestellte Beschäftigungen und verstehen sich inklusive Sonderzahlungen (SZ) und Urlaubsersatzleistung (UEL).
Unsere Empfehlungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Sie sind als Richtwert zu verstehen, haben keinen bindenden Charakter und lösen den Kollektivvertrag als rechtliche Grundlage nicht ab.
Diese Empfehlungen werden zu Jahresbeginn aktualisiert. Bei Interesse kann die Aktualisierung per Newsletter (eMail) bestellt werden – Anmeldung bitte via Kontaktforumlar, Thema „Gagen Newsletter“.
Sind Positionen im Kameradepartment vorübergehend (als Zusatz oder Ersatz) zu besetzen, bitten wir bei Anstellungen von 1 Tag um Anmeldung als befristetes Dienstverhältnis anstelle einer tageweisen fallweisen oder geringfügigen Beschäftigung. Wir verstehen es bei kurzfristig besetzten Stellen auch als Zeichen der Wertschätzung – ungeachtet der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden – mindestens einen 12 Stunden Tag zu bezahlen.
Wann gilt die 1/4 Tagesgage und wann die 1/5 Tagesgage?
Eine 1/4 Tagesgage ist nur dann zu berechnen, wenn 1 Tag innerhalb 1 Woche bei 1 Produktion gearbeitet wird. Mehr als 1 Tag innerhalb 1 Woche ist mit der 1/5 Tagesgage zu berechnen.
Die in der Spielfilm-Tabelle eingetragenen Zahlen der 1/4 und 1/5 Tagesgage sind exakt MINDESTGAGEN des Kollektivvertrags für jeweils 12h inkl. Überstundenzuschlägen (aufgerundet auf die nächste Dezimalstelle). Es handelt sich also um die gesetzlich verankerte MINDEST-TAGESGAGE. Eine honorierende Überbezahlung ist NICHT berücksichtigt.
Die Tagesgage Werbung gilt für 10h!
Film, Serie & Streaming
Richtgagen gültig ab 01.02.2026
| 60 Std. / Woche | 1/4 Tagesgage bei 12h | 1/5 Tagesgage bei 12h | |
|---|---|---|---|
| 1. Kameraassistenz (1st AC) | €2.520,00 | €670,00 | €540,00 |
| 2. Kameraassistenz (2nd AC) | €2.010,00 | €510,00 | €410,00 |
| Digital Imaging Technician (DIT) | €2.320,00 | €600,00 | €480,00 |
| Datenassistenz (DAT) | €1.710,00 | €420,00 | €340,00 |
| Video Assist Operator (VAO) | €1.795,00 | €470,00 | €380,00 |
| Video Playback Operator (VPO) | €1.475,00 | €380,00 | €300,00 |
| Camera Trainee (Filmaushilfskraft) | €950,00 | €290,00 | €230,00 |
Werbung
Richtgagen gültig ab 01.02.2026
| Tagesgage bei 10h | Checkoutpauschale bis 5h | |
|---|---|---|
| 1. Kameraassistenz (1st AC) | €545,00 | €272,50 |
| 2. Kameraassistenz (2nd AC) | €410,00 | €205,00 |
| Digital Imaging Technician (DIT) | €495,00 | €247,50 |
| Datenassistenz (DAT) | €340,00 | €170,00 |
| Video Assist Operator (VAO) | €380,00 | €190,00 |
| Video Playback Operator (VPO) | €290,00 | €145,00 |
Alle Angaben sind Richtgagen brutto im Angestelltenverhältnis, inkl. Sonderzahlungen (SZ) und Urlaubsersatzleistung (UEL).
Allgemeine Empfehlungen
- Bei entsprechender Qualifikation (z.B. durch besondere Ausbildungen oder langjährige Berufserfahrung) ist eine Überbezahlung von der kollektivvertraglichen Mindestgage angemessen.
- Zuschläge laut Kollektivvertrag für Nachtstunden, Wochenenden und Feiertage sind in den Richtgagen nicht enthalten.
- Materialpauschalen / Box Rental (für eigenes Equipment) sind individuell und vor Antritt des Dienstverhältnisses zu verhandeln.
- Bei einem zeitlich knapp kalkulierten Drehtag weisen wir auf etwaige Mehrarbeiten durch das Kameradepartment hin, welche durch unerwartete Umstände oder die Dreharbeiten anfallen können (z.B. Reinigung des Equipments nach Drehende an sehr schmutzigen Orten)!
- Vorbereitungsarbeiten bei Spielfilm & Serie benötigen pro Kameraeinheit 3 Tage für 1. & 2. Kameraassistenz und 2 Tage für VPO/VAO und DIT/DAT. Pro weiterer Kameraeinheit werden bis zu 2 Tage zusätzlich benötigt, insbesondere bei Spezialequipment (z.B. Gimbal) und Spezialanforderungen (Lens- & Distortiongrids, Colormanagement bei Monitoren, Kamerasensor, etc.) je nach Projektanforderung bzw. Ansage.
- Vorbereitungstage sind anmeldepflichtig.
Berechnung der Arbeitszeiten
- Innerhalb eines Stadtgebiets / am Firmenstandort: Die Arbeitszeit beginnt mit Arbeitsbeginn (Call Time) am Drehort und endet mit Arbeitsende (Wrap Time) am Drehort.
- Außerhalb eines Stadtgebiets / Firmenstandorts: Die Arbeitszeit wird gemessen ab Verlassen der Stadtgrenze bzw. Hotelabfahrt bis zur Rückkehr zur Stadtgrenze bzw. Hotelankunft.
- Für Fahrer*Innen von Fahrzeugen (Kamerabus oder Crewtransporte): Die Arbeitszeit beginnt mit der Abfahrt von der Garage und endet mit der Rückkehr dorthin.
- Die Mittagspause von 30 Minuten wird nach der 10. Stunde nicht abgezogen.