gagenempfehlung
Wir empfehlen hier nur Gagen bei Serie & Spielfilm, fordern bei Werbung, Dokumentarfilmen und in anderen Bereichen daran angepasste, gleichgestellte und faire Bezahlung. Alle Beträge sind in Euro und verstehen sich inklusive Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.
Unsere Empfehlungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Sie sind als Richtwert zu verstehen, haben keinen bindenden Charakter und lösen den Kollektivvertrag als rechtliche Grundlage nicht ab.
Diese Empfehlungen werden zu Jahresbeginn aktualisiert. Bei Interesse kann die Aktualisierung per Newsletter (eMail) bestellt werden – Anmeldung bitte via Kontaktforumlar, Thema „Gagen Newsletter“.
Wochenpauschalgage Spielfilm
Die Wochenpauschalgage beinhaltet 12 Stunden Arbeitszeit pro Tag im Angestelltenverhältnis:
| Richtgagen ab 1.2.2026 | 60 Std. / Wochenpauschale | 12 Std. / Tagesgage |
|---|---|---|
| 1. Kameraassistenz (1st AC) | € 2.520,00 | € 500,00 |
| 2. Kameraassistenz (2nd AC) | € 2.010,00 | € 400,00 |
| Digital Imaging Technician (DIT) | € 2.320,00 | € 460,00 |
| Datenassistenz (DAT) | € 1.710,00 | € 350,00 |
| Video Assist Operator (VAO) | € 1.795,00 | € 350,00 |
| Video Playback Operator (VPO) | € 1.475,00 | € 290,00 |
| Camera Trainee | € 950,00 | € 200,00 |
| Camera Operator | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
Bei entsprechender Qualifikation (zum Beispiel durch besondere Ausbildungen oder langjährige Berufserfahrung) ist eine Überbezahlung von der Mindestwochengage angemessen.
Materialpauschalen / Box Rental (für eigenes Equipment) sind individuell zu verhandeln.
Hinzu kommen Zuschläge für Nachtstunden und Wochenenden
Berechnung der Arbeitszeiten
- Innerhalb eines Stadtgebiets / am Firmenstandort: Die Arbeitszeit beginnt mit Ankunft am Drehort und endet mit Abfahrt vom Drehort.
- Außerhalb eines Stadtgebiets / Firmenstandorts: Die Arbeitszeit wird gemessen ab Verlassen der Stadtgrenze bzw. Hotelabfahrt bis zur Rückkehr zur Stadtgrenze bzw. Hotelankunft.
- Für Fahrer*Innen von Fahrzeugen (Kamerabus oder Crewtransporte): Die Arbeitszeit beginnt mit der Abfahrt von der Garage und endet mit der Rückkehr dorthin.
- Die Mittagspause von 30 Minuten wird nach der 10. Stunde nicht abgezogen.